Allgemeine Geschäftsbedingung
Reisebedingungen der HM Tauchsafaris GmbH sowie Hamata Mangroves Diving Safaris für Buchungen
Sehr geehrte Kunden und Reisende,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und HM Tauchsafaris GmbH sowie Hamata Mangroves Diving Safaris, nachfolgend „HM“ abgekürzt, des bei Vertragsschluss ab 01.09.2022 zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Geltungsbereich, Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden
1.1. Diese Bedingungen gelten sowohl für Pauschalreiseangebote als auch für Tagesreiseangebote gem. § 651a Abs. 5 Nr. 2 BGB von HM. Bezüglich letzterer unterwirft sich HM freiwillig den gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB. Soweit der Kunde bei Tagesreisen durch die Anwendung des Pauschalreiserechts und diese Bedingungen rechtlich benachteiligt sein sollte, gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Dienstvertrag gem. §§ 611 ff. BGB. Insbesondere gilt in diesem Fall die in § 651j BGB geregelte Verjährungsfrist nicht, sondern die allgemeinen Verjährungsregelungen.
1.2. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von HM und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von HM für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Reisevermittler und Buchungsstellen, sind von HM nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von HM zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.
c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von HM herausgegeben werden, sind für HM und die Leistungspflicht von HM nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht von HM gemacht wurden.
d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von HM vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von HM vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit HM bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist HM die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
e) Die von HM gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
f) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Buchungen finden ausschließlich im elektronischen Geschäftsverkehr (online) statt. Hier gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von HM erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „verbindlich buchen“ bietet der Kunde HM den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 6 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
d) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
e) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „verbindlich buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. HM ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
f) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von HM beim Kunden zu Stande.
1.4. HM weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5).
2. Inhalt des Reisevertrages/Leistung
2.1 Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Reiseprospekt, der Internetseite, des individuell ausgearbeiteten Reiseprogramms und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen für einzelne Reisende oder eine ganze Reisgruppe verändern und insbesondere über die katalogmäßigen Leistungen hinausgehen oder diese verändern, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung in Schriftform durch Hamata Mangroves. Orts- und Hotelprospekte sind für Hamata Mangroves und ihre Leistungspflicht nicht verbindlich. Sie haben lediglich Informationscharakter und sind ohne Einfluss auf den Inhalt des mit Hamata Mangroves geschlossenen Reisevertrages
2.2 Die im Reiseprospekt, auf der Internetseite und des individuell ausgearbeiteten Reiseprogramms von Hamata Mangroves enthaltenen Angaben sind bindend. Hamata Mangroves behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung konkreter Reiseleistungen zu erklären, über die der Reisende vor seiner Buchung in Kenntnis gesetzt wird.
2.3.1. Nach Vertragsabschluss notwendige Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abweichen, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht verändern. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hamata Mangroves verpflichtet sich, Leistungsänderungen, die Art und Qualität in erheblichem Maße beeinflussen, nach Kenntnis von dem Änderungsgrund dem Reisegast unverzüglich mitzuteilen.
Der erste und der letzte Tag der gebuchten Reise dienen in erster Linie der Erbringung der Beförderungsleistung durch Hamata Mangroves.
2.3.2. Vermittelt Hamata Mangroves ausdrücklich in fremdem Namen einzelne Reiseleistungen, z.B. Flüge, Hotelaufenthalte, Mietwagen etc., oder Reiseprogramme fremder Veranstalter, so richten sich Zustandekommen und Inhalt solcher Verträge nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und den jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners des Reisenden, soweit diese einbezogen wurden.
3. Bezahlung
3.1. Für alle gebuchten Touren mit Hamata Mangroves – Discover the red sea – in Ägypten wird eine Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung wie wie folgt fällig:
· für Einzelbuchungen: 10% des Reisepreises – Restzahlung bis 14 Tage vor Tourstart
· für Gruppenbuchungen: 10% des Reisepreises – Restzahlung bis 14 Tage vor Tourstart
· für Vollchaterbuchungen: 25% des Reisepreises – Restzahlung bis 30 Tage vor Tourstart
3.2. Für alle gebuchten Touren mit Hamata Mangroves – Discover the Oceans of the world – Gruppenreisen und Reisen außerhalb von Ägypten wird eine Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung wie wie folgt fällig:
· Anzahlung in Höhe von 50% des Reisepreises
· Restzahlung bis spätestens 30 Tage vor Tourstart.
3.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl HM zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist HM berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
4. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
4.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von HM nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind HM vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
4.2. HM ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
4.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von HM gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von HM gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
4.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte HM für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
5. Preiserhöhung; Preissenkung
5.1. HM behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse
sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern HM den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
5.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach
5.1a) kann HM den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann HM vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann HM vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für HM verteuert hat
5.4. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
5.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von HM gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von HM gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber HM unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
6.2. HM hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
Für alle Einzelbuchungen und Gruppenbuchungen von gebuchten Reisen mit Hamata Mangroves – Discover the red sea – Ägypten, gilt:
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10 % p. Person
- ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 50 % p. Person
- ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 75 % p. Person
- ab dem 5. Tag vor Reiseantritt 100 % p. Person
Für alle Vollchaterbuchungen von gebuchten Reisen mit Hamata Mangroves – Discover the red sea – Ägypten, gilt:
- bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 25 %
- ab dem 89. Tag vor Reiseantritt 50 %
- ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 100 %
Für alle gebuchten Reisen mit Hamata Mangroves – Discover the Oceans of the world – Gruppenreisen und Reisen außerhalb von Ägypten, gilt:
- bis 6 Monate vor Reiseantritt 25 % p. Person
- ab dem 180-91. Tag vor Reiseantritt 50 % p. Person
- ab dem 90. Tag vor Reiseantritt 100 % p. Person
6.3. HM behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit HM nachweist, dass HM wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist HM verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.4. Ist HM infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat HM unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung die Erstattung zu leisten.
6.5. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von HM durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie HM 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
6.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
7. Umbuchungen
7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil HM keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann HM ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro Umbuchung erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 5 60 € pro Umbuchungsvorgang.
7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 4 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung HM bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. HM wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
9.1. Bis zwei Wochen vor Reiseantritt:
a) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung oder im individuell ausgearbeiteten Reiseprogramm für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist Hamata Mangroves verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.
b) Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Hamata Mangroves deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass Hamata Mangroves im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde.
c) HM ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber dem Ausfall der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6 gilt entsprechend.
10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
10.1. HM kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von HM nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von HM beruht.
10.2. Kündigt HM, so behält HM den Anspruch auf den Reisepreis; HM muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die HM aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
11. Besondere Regelungen im Hinblick auf Tauchreisen
Der Kunde erklärt durch seine Anmeldung, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen die Teilnahme an der Reise und gegen die Beteiligung an Tauchkursen und -ausflügen sowie an sonstigen Programmen bestehen. Es wird empfohlen, sich vor Reisebeginn auf Tauchtauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen. Während der Tauchprogramme ist den Tauchlehrern und Betreuern Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge haben. Teilnehmer, die ein Tauchpaket buchen, versichern mit ihrer Anmeldung, dass sie über die entsprechende Taucherfahrung verfügen.
12. Beschränkung der Haftung
12.1. Die vertragliche Haftung von HM für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den zweifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
12.2. An Wanderungen, Trekkingtouren und Bergbesteigungen, Bootsfahrten, Tauchausflügen, optionalen Ausflügen, sonstigen sportlichen Betätigungen und an Veranstaltungen oder Unternehmungen aller Art, die mit besonderen Risiken verbunden sind, beteiligt sich der Kunde auf eigene Gefahr. Hamata Mangroves haftet insoweit nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
12.3. HM haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von HM sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
12.4. HM haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von HM ursächlich geworden ist.
12.5. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Hamata Mangroves oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Hamata Mangroves beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung Hamata Mangroves oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Hamata Mangroves beruhen.
Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, nach dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Hamata Mangroves die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
13. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber HM geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1. HM wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
14.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn HM nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
14.3. HM haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde HM mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass HM eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
14.4 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung dieser Bestimmungen durch die staatlichen Behörden besteht. Hamata Mangroves wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen, den Reiseteilnehmer von etwaigen Änderungen zu unterrichten. Dem Kunden wird jedoch nahegelegt, sich selbst über die Bestimmungen in seinem Reiseland zu informieren, um sich frühzeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können.
14.5 Der Kunde sollte sich über Infektions- und Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren und gegebenenfalls ärztlichen Rat einholen. Allgemeine Informationen geben insbesondere Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, Tropenmediziner, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
15. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung
15.1. HM weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass HM nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für HM verpflichtend würde, informiert HM die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. HM weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
15.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und HM die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können HM ausschließlich am Sitz von HM verklagen.
15.3. Für Klagen von HM gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von HM Tauchsafaris GmbH vereinbart.
16. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die der Kunde Hamata Mangroves zur Abwicklung seiner Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Auf das Widerspruchsrecht nach § 28 Abs. 4 Satz 1 BDSG wird ausdrücklich hingewiesen.
17. Newsletter
Wenn Sie unseren Newsletter abonniert haben, werden Ihre hierfür erforderlichen Daten gespeichert. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Newsletter kann jederzeit über unsere Website abbestellt werden.
18. Verweise und links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten („Hyperlinks“), die außerhalb des Verantwortungsbereiches von Hamata Mangroves liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem Hamata Mangroves von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.
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20. Sonstiges
Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die reisevertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, §§651ff. BGB (soweit Hamata Mangroves als Reiseveranstalter tätig wird und für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist).
Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Stand 01.12.2023